RS OGH 1973/3/14 9Os2/73

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Veröffentlicht am 14.03.1973
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Norm

StGB §1
StGB §20
StRÄG 1971 ArtI Z1 in Verbindung mit ArtV

Rechtssatz

Wird der Angeklagte wegen eines vor Inkrafttreten des StRÄG 1971 begangenen Amtsmißbrauches verurteilt, so darf der Verfall von Geschenken, die vom Täter im Zusammenhang mit dem Amtsmißbrauch angenommen wurden, nicht ausgesprochen werden. Ein solcher Ausspruch wäre auch dann nicht gerechtfertigt, wenn nicht feststünde, ob die Tat vor oder nach dem Inkrafttreten des StRÄG erfolgt ist.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 2/73
    Entscheidungstext OGH 14.03.1973 9 Os 2/73
    Veröff: EvBl 1973/187 S 404 = RZ 1973/137 S 109

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0089036

Dokumentnummer

JJR_19730314_OGH0002_0090OS00002_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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