Norm
StVO §45Rechtssatz
Ausnahmebewilligungen nach § 45 StVO können auch für einen längeren, wenn auch bestimmten Zeitraum erteilt werden.Ausnahmebewilligungen nach Paragraph 45, StVO können auch für einen längeren, wenn auch bestimmten Zeitraum erteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0075348Dokumentnummer
JJR_19730314_OGH0002_0020OB00056_7200000_005