RS OGH 1973/3/14 IVZR168/71

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Veröffentlicht am 14.03.1973
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Norm

ABGB §1300 D
AKB §12

Rechtssatz

Ein Kraftfahrzeughändler, der nur eine eingeschränkte Fahrzeugversicherung abgeschlossen hat, haftet wegen unrichtiger Auskunft, wenn er einem Fahrzeughalter rät, sein Fahrzeug während der Reparaturzeit abzumelden, weil er aufgrund des ihm überlassenen roten Kennzeichens vollen Versicherungsschutz habe.

Veröff: VersR 1973,411

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0103356

Dokumentnummer

JJR_19730314_AUSL000_0040ZR00168_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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