Norm
ABGB §1300 DRechtssatz
Ein Kraftfahrzeughändler, der nur eine eingeschränkte Fahrzeugversicherung abgeschlossen hat, haftet wegen unrichtiger Auskunft, wenn er einem Fahrzeughalter rät, sein Fahrzeug während der Reparaturzeit abzumelden, weil er aufgrund des ihm überlassenen roten Kennzeichens vollen Versicherungsschutz habe.
Veröff: VersR 1973,411
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0103356Dokumentnummer
JJR_19730314_AUSL000_0040ZR00168_7100000_001