RS OGH 1973/3/15 6Ob23/73

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Veröffentlicht am 15.03.1973
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Norm

ABGB §1447 E

Rechtssatz

Ist der Gegenstand des Klagebegehrens nicht mehr vorhanden (hier: Wechsel), liegt eine absolute Unmöglichkeit der Leistung vor, welche zur Abweisung des auf Herausgabe gerichteten Begehrens führen muß, wobei die Frage des allfälligen Verschuldens der Beklagten keine Rolle spielen kann.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 23/73
    Entscheidungstext OGH 15.03.1973 6 Ob 23/73
    Veröff: QuHGZ 1973 H3-4,414

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0034127

Dokumentnummer

JJR_19730315_OGH0002_0060OB00023_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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