Norm
ABGB §699Rechtssatz
Was die Parteien als gewiß ansehen, kann nicht Bedingung, auch nicht stillschweigende Bedingung sein, es ist vielmehr die Voraussetzung ihres Geschäftes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0012726Dokumentnummer
JJR_19730315_OGH0002_0060OB00023_7300000_001