RS OGH 1973/3/20 4Ob20/73

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Veröffentlicht am 20.03.1973
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Norm

AngG §11

Rechtssatz

Das Ausmaß der Bemühungen eines Vertreters um das Zustandekommen eines Geschäftes ist für einen Provisionsanspruch mangels anderer Vereinbarungen unwichtig, auch wenn es sich um Zusatzprovisionen im Falle der Erreichung eines bestimmten Umsatzes handelt. (Hier Gebietsvertreter)

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 20/73
    Entscheidungstext OGH 20.03.1973 4 Ob 20/73
    Veröff: SozM IIIE,463

Schlagworte

SW: Angestellte, Entgelt, Mühe, Handelsvertreter, Abschluß, Beteiligung, Vergütung, Belohnung, Bezirksvertreter, Regionalvertreter, Vertreter, Vermittler, Agent

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0027981

Dokumentnummer

JJR_19730320_OGH0002_0040OB00020_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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