Norm
ABGB §879 BIIgRechtssatz
Eine unter § 17 Abs 1 lit a MG fallende Ablösevereinbarung ist ungültig - ein auf Grund einer solchen Vereinbarung gezahlter Betrag daher zurückzuzahlen - und zwar ohne Rücksicht darauf, ob iS des § 17 Abs 1 lit d MG auch ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt; auf die Frage der Sittenwidrigkeit kommt es hier nach dem klarem Wortlaut des Gesetzes nicht an (MietSlg 8851).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0016637Dokumentnummer
JJR_19730321_OGH0002_0050OB00044_7300000_001