RS OGH 1973/3/22 6Ob66/73, 5Ob657/76

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Veröffentlicht am 22.03.1973
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Norm

ABGB §698

Rechtssatz

Nur absurde letztwillige Verfügungen sind unmöglich und daher ungültig; eine Erbeinsetzung unter der Bedingung einer ganz oder zum Teil von der Willkür eines Dritten abhängigen Handlung ist gültig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0012718

Dokumentnummer

JJR_19730322_OGH0002_0060OB00066_7300000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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