Norm
UWG §2 A4Rechtssatz
Der Unterlassungsanspruch nach § 2 UWG setzt kein Verschulden voraus. Es genügt, dass eine Werbeankündigung im Zeitpunkt der Veröffentlichung objektiv unrichtig war.Der Unterlassungsanspruch nach Paragraph 2, UWG setzt kein Verschulden voraus. Es genügt, dass eine Werbeankündigung im Zeitpunkt der Veröffentlichung objektiv unrichtig war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078183Im RIS seit
27.03.1973Zuletzt aktualisiert am
03.08.2023