Norm
ABGB §148Rechtssatz
Wurden bei einer Entscheidung über die mit einem Hochschulstudium getroffene Berufswahl die im § 148 ABGB aufgezählten Kriterien nicht vollständig beachtet, wurde offenbar das Gesetz verletzt.Wurden bei einer Entscheidung über die mit einem Hochschulstudium getroffene Berufswahl die im Paragraph 148, ABGB aufgezählten Kriterien nicht vollständig beachtet, wurde offenbar das Gesetz verletzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0086344Dokumentnummer
JJR_19730404_OGH0002_0010OB00053_7300000_002