Norm
ABGB §1425 VIRechtssatz
Der Kläger kann nicht dadurch, daß er eine vom Beklagten zur Aufrechnung eingewendete Gegenforderung anerkennt und - infolge Verweigerung der Entgegennahme der angebotenen Zahlung durch den Beklagten - durch Gerichtserlag zu zahlen versucht, das auf den Zeitpunkt der Aufrechenbarkeit zurückzubeziehende Wirksamwerden der Aufrechnung verhindern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0033733Dokumentnummer
JJR_19730410_OGH0002_0080OB00062_7300000_002