RS OGH 1973/4/10 8Ob62/73, 8Ob17/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.1973
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Norm

ABGB §1425 VI
ABGB §1438 Bb
ABGB §1438 E

Rechtssatz

Der Kläger kann nicht dadurch, daß er eine vom Beklagten zur Aufrechnung eingewendete Gegenforderung anerkennt und - infolge Verweigerung der Entgegennahme der angebotenen Zahlung durch den Beklagten - durch Gerichtserlag zu zahlen versucht, das auf den Zeitpunkt der Aufrechenbarkeit zurückzubeziehende Wirksamwerden der Aufrechnung verhindern.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 62/73
    Entscheidungstext OGH 10.04.1973 8 Ob 62/73
  • 8 Ob 17/77
    Entscheidungstext OGH 09.03.1977 8 Ob 17/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0033733

Dokumentnummer

JJR_19730410_OGH0002_0080OB00062_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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