RS OGH 1973/4/10 4AZR180/72

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Veröffentlicht am 10.04.1973
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Norm

ABGB §879 BIIh
ABGB §879 CIIo1
BGB §242

Rechtssatz

Wird vorgetragen, daß der Arbeitgeber alle Angestellten auf einem bestimmten Dienstposten generell höhergestuft habe, wenn sie sich bewährt hätten, kann sich daraus für den einzelnen Arbeitnehmer ein Anspruch auf höhere Bezahlung wegen Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ergeben, wenn er aus sachfremden oder sachwidrigen Gesichtspunkten von der Höhergruppierung ausgenommen wurde.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104278

Dokumentnummer

JJR_19730410_AUSL000_004AZR00180_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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