Norm
ABGB §879 BIIhRechtssatz
Wird vorgetragen, daß der Arbeitgeber alle Angestellten auf einem bestimmten Dienstposten generell höhergestuft habe, wenn sie sich bewährt hätten, kann sich daraus für den einzelnen Arbeitnehmer ein Anspruch auf höhere Bezahlung wegen Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ergeben, wenn er aus sachfremden oder sachwidrigen Gesichtspunkten von der Höhergruppierung ausgenommen wurde.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104278Dokumentnummer
JJR_19730410_AUSL000_004AZR00180_7200000_001