RS OGH 1973/4/10 3Ob71/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.1973
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Norm

EO §146
EO §210 IVA
EO §212
EO §213 V

Rechtssatz

Die Feststellung, ob eine Hypothek bzw die durch diese gesicherte Forderung noch zu Recht besteht oder schon erloschen ist, ist bei sonstigem Verstoß gegen zwingende Grundsätze des Verteilungsverfahrens nicht Gegenstand der Versteigerungsbedingungen. Die Prüfung und Entscheidung, ob und inwieweit eine Pfandforderung im Verteilungsverfahren (als erloschen) unberücksichtigt zu bleiben hat, ist ausschließlich bei der Verteilung vorzunehmen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 71/73
    Entscheidungstext OGH 10.04.1973 3 Ob 71/73
    EvBl 1973/267 S 552

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0002879

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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