RS OGH 1973/4/11 5Ob65/73, 1Ob519/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.04.1973
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Norm

ABGB §271
JWG §17
JWG §22
AußStrG §16 BIII2b

Rechtssatz

Gegen die Bestellung der Bezirksverwaltungsbehörde zum besonderen Kurator oder besonderen Sachwalter gemäß § 22 JWG in einem Falle, bei dem es sich um die Hereinbringung von Unterhaltsanprüchen ehelicher minderjähriger österreichischer Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten, handelt, bestehen keine Bedenken. Das in den Vorschriften des § 17 JWG zum Ausdruck kommende Territorialitätsprinzip betrifft nämlich nur Fälle der gesetzlichen Amtsvormundschaft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0086925

Dokumentnummer

JJR_19730411_OGH0002_0050OB00065_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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