RS OGH 1973/4/25 5Ob72/73

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Veröffentlicht am 25.04.1973
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Norm

ABGB §1152 C1
EStG §19 Abs1 Z1

Rechtssatz

Wenn ein im Betrieb seiner Mutter mitarbeitender Sohn für seine Tätigkeit jahrelang keinerlei Barzahlungen erhält und die ihm angeblich zustehenden Lohnforderungen fortlaufend lediglich als von ihm seiner Mutter gewährte Darlehen verbucht werden, so ist das Einverständnis des Sohnes mit diesem Vorgehen nicht in dem einem Dienstnehmer auf Grund bestehenden Dienstverhältnisses eigentümlichen wirtschaftlichen Erwägungen begründet, sondern in Erwägungen, die in dem bestehenden Familienband wurzeln.

VwGH vom 11.12.1970, 943/68; Veröff: EvBl 1971/134 S 19

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 72/73
    Entscheidungstext OGH 25.04.1973 5 Ob 72/73

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0030655

Dokumentnummer

JJR_19730425_OGH0002_0050OB00072_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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