Norm
ABGB §778Rechtssatz
Nicht schon jede Erwähnung im Testament stellt eine "Vorsehung" für den nach Testamentserrichtung erhaltenen Noterben dar. Maßgeblich ist vielmehr, daß der spätere Noterbe nicht in dieser Eigenschaft übergangen wurde. Für ein Adoptivkind ist deshalb nicht vorgesehen, wenn ihm bloß in seiner früheren Eigenschaft als Pflegekind etwas zugedacht wurde ( vgl SZ 40/74 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0012883Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.12.2017