RS OGH 2014/1/22 3Ob87/73, 3Ob136/85, 3Ob177/13w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.1973
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Norm

ABGB §863 FI
  1. ABGB § 863 heute
  2. ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Zahlungen, die während der Dauer des Kündigungsverfahrens für die Zeit nach dem Kündigungstermin geleistet werden, sind - für den Fall des Eintritts der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit der Aufkündigung - ebenso wie Zahlungen im Verlaufe eines Räumungsexekutionsverfahrens im Zweifel als Benützungsentgelt zu werten, selbst wenn nach der Widmung des Zahlers der "Mietzins" bezahlt werden sollte und die Zahlung zu einem für den Mietzins vereinbarten Fälligkeitstermin im Voraus geleistet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0014324

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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