Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Zahlungen, die während der Dauer des Kündigungsverfahrens für die Zeit nach dem Kündigungstermin geleistet werden, sind - für den Fall des Eintritts der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit der Aufkündigung - ebenso wie Zahlungen im Verlaufe eines Räumungsexekutionsverfahrens im Zweifel als Benützungsentgelt zu werten, selbst wenn nach der Widmung des Zahlers der "Mietzins" bezahlt werden sollte und die Zahlung zu einem für den Mietzins vereinbarten Fälligkeitstermin im Voraus geleistet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0014324Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2014