Norm
ABGB §1155Rechtssatz
Es geht zu Lasten des Arbeitgebers, wenn er das Dienstangebot des arbeitsfähigen Arbeitnehmers ablehnt, mögen zunächst auch Zweifel an der Arbeitsfähigkeit bestanden haben und erst später ausgeräumt worden sein.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104182Dokumentnummer
JJR_19730510_AUSL000_005AZR00493_7200000_002