Norm
MG §41Rechtssatz
Keine Verlängerung der vierzehntägigen Frist des § 575 Abs 3 ZPO nach § 41 MG, wenn sich der Titel nur auf nicht Wohnzwecken dienende Räume bezieht.Keine Verlängerung der vierzehntägigen Frist des Paragraph 575, Absatz 3, ZPO nach Paragraph 41, MG, wenn sich der Titel nur auf nicht Wohnzwecken dienende Räume bezieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0044974Dokumentnummer
JJR_19730522_OGH0002_0030OB00096_7300000_002