RS OGH 1973/5/23 1Ob85/73

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Veröffentlicht am 23.05.1973
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Norm

ABGB §870 A
ABGB §1380 A

Rechtssatz

Auch ein auf List gestützter Anfechtungsanspruch kann ( allerdings nicht im voraus ) verglichen werden. Solange ein Vergleich wirksam ist, können grundsätzlich Ansprüche aus dem ursprünglichen Rechtsgeschäft nicht geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 85/73
    Entscheidungstext OGH 23.05.1973 1 Ob 85/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0014761

Dokumentnummer

JJR_19730523_OGH0002_0010OB00085_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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