Norm
ABGB §1295 IcRechtssatz
Die Bestimmungen der BArbSchutzV können unmittelbar nur auf Dienstnehmer angewendet werden. Den Bestimmungen dieser Verordnung ist aber unzweifelhaft zu entnehmen, was ganz allgemein unter einem ordnungsgemäßen Gerüst und was unter pflichtgemäßem Vorgehen bei Überlassen eines Gerüstes an einen Dritten zu verstehen ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0033462Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.03.2014