Norm
UWG §2 D1Rechtssatz
Zusatz: "reines Naturprodukt" eines mit Wasser trinkfertig gemachten Edelbranntweindestillates ("Williams-Brand") ist eine falsche Bezeichnung im Sinne des § 2 UWG, weil das angesprochene Publikum annehmen kann, daß es sich bei der angebotenen Ware um ein reines Destillat ohne jeden Zusatz handle.Zusatz: "reines Naturprodukt" eines mit Wasser trinkfertig gemachten Edelbranntweindestillates ("Williams-Brand") ist eine falsche Bezeichnung im Sinne des Paragraph 2, UWG, weil das angesprochene Publikum annehmen kann, daß es sich bei der angebotenen Ware um ein reines Destillat ohne jeden Zusatz handle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078304Dokumentnummer
JJR_19730605_OGH0002_0040OB00317_7300000_003