RS OGH 1973/6/7 6Ob65/73

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Veröffentlicht am 07.06.1973
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Norm

ABGB §850

Rechtssatz

Das Begehren auf Feststellung einer Rechtslage, die sich aus einer Vereinbarung ergibt, gehört jedenfalls auf den ordentlichen Rechtsweg; dessen Zulässigkeit kann nicht mitten im Verfahren dadurch wegfallen, daß die Kläger ihren materiellen Klagegrund zurückziehen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 65/73
    Entscheidungstext OGH 07.06.1973 6 Ob 65/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0013891

Dokumentnummer

JJR_19730607_OGH0002_0060OB00065_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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