Norm
ABGB §897Rechtssatz
Schadenersatzanspruch bei einem schwebend wirksamen Rechtsgeschäft dann, wenn der Geschädigte - ohne Anlegung eines strengen Maßstabes - nachweist, daß die Genehmigungsbehörde den Vertrag genehmigt hätte bzw einen Sachverhalt dartut, aus dem nach den Bestimmungen des anzuwendenden Gesetzes die Abweisung des Gesuches um Vertragsgenehmigung nicht zu besorgen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0017396Dokumentnummer
JJR_19730619_OGH0002_0080OB00106_7300000_003