RS OGH 1973/6/19 8Ob106/73, 1Ob2/74, 5Ob257/74 (5Ob258/74), 1Ob531/85

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Veröffentlicht am 19.06.1973
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Norm

ABGB §897
ABGB §921
ABGB §1295 IIf7h

Rechtssatz

Schadenersatzanspruch bei einem schwebend wirksamen Rechtsgeschäft dann, wenn der Geschädigte - ohne Anlegung eines strengen Maßstabes - nachweist, daß die Genehmigungsbehörde den Vertrag genehmigt hätte bzw einen Sachverhalt dartut, aus dem nach den Bestimmungen des anzuwendenden Gesetzes die Abweisung des Gesuches um Vertragsgenehmigung nicht zu besorgen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0017396

Dokumentnummer

JJR_19730619_OGH0002_0080OB00106_7300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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