Norm
ArbGerG §30Rechtssatz
Die nach § 4 Abs 2 EO erforderliche Vollstreckbarkeitsbestätigung für die im § 1 Z 5 EO angeführten Vergleiche ist auch für vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleiche erforderlich, auch wenn § 54 Abs 2 EO nur von Entscheidungen und Verfügungen spricht.Die nach Paragraph 4, Absatz 2, EO erforderliche Vollstreckbarkeitsbestätigung für die im Paragraph eins, Ziffer 5, EO angeführten Vergleiche ist auch für vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleiche erforderlich, auch wenn Paragraph 54, Absatz 2, EO nur von Entscheidungen und Verfügungen spricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0000105Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2011