RS OGH 1973/6/26 4Ob51/73

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Veröffentlicht am 26.06.1973
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Norm

ABGB §891
ABGB §1151 VIII
ABGB §1336 D

Rechtssatz

Hat der Leiter einer Arbeitsgruppe den Gruppenarbeitsvertrag allein mit dem Arbeitgeber unter Vereinbarung einer Pauschalgage ohne Aufteilungsschlüssel abgeschlossen, so kann der Arbeitgeber seinem allein die Gesamtgage fordernden Partner die volle vereinbarte Konventionalstrafe entgegensetzen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 51/73
    Entscheidungstext OGH 26.06.1973 4 Ob 51/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0017414

Dokumentnummer

JJR_19730626_OGH0002_0040OB00051_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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