RS OGH 1973/6/27 5Ob91/73, 5Ob726/81, 1Ob713/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1973
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Norm

ABGB §492
ABGB §523 Cd
ABGB §863 L
EGZPO ArtXXXVII

Rechtssatz

Zur Frage der konkludenten Zustimmung des Eigentümers einer privaten Wegparzelle zum Befahren derselben durch einen Bauführer und von ihm beauftragte Person, wenn der Eigentümer bei der Bauverhandlung gegen die Bauführung keine Einwendungen erhebt. Bedeutung der Erteilung der Baubewilligung, wenn Baubehörde vom Vorhandensein einer Verbindung der Bauparzelle zum öffentlichen Wegenetz (hier angeblich über die strittige private Wegparzelle) ausgeht.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 91/73
    Entscheidungstext OGH 27.06.1973 5 Ob 91/73
  • 5 Ob 726/81
    Entscheidungstext OGH 17.11.1981 5 Ob 726/81
    Vgl auch; nur: Zur Frage der konkludenten Zustimmung des Eigentümers einer privaten Wegparzelle zum Befahren derselben durch einen Bauführer und von ihm beauftragte Person, wenn der Eigentümer bei der Bauverhandlung gegen die Bauführung keine Einwendungen erhebt. (T1)
  • 1 Ob 713/83
    Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 713/83
    Ähnlich; nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0011768

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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