Norm
ABGB §492Rechtssatz
Zur Frage der konkludenten Zustimmung des Eigentümers einer privaten Wegparzelle zum Befahren derselben durch einen Bauführer und von ihm beauftragte Person, wenn der Eigentümer bei der Bauverhandlung gegen die Bauführung keine Einwendungen erhebt. Bedeutung der Erteilung der Baubewilligung, wenn Baubehörde vom Vorhandensein einer Verbindung der Bauparzelle zum öffentlichen Wegenetz (hier angeblich über die strittige private Wegparzelle) ausgeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0011768Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.06.2010