RS OGH 2014/6/25 4Ob548/73, 3Ob72/14f

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Veröffentlicht am 03.07.1973
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Norm

ABGB §878
  1. ABGB § 878 heute
  2. ABGB § 878 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Geradezu unmöglich ist , was die Parteien vernunftwidrig für möglich hielten . Das kann vom beabsichtigten Grundstückskauf durch einen Strohmann des Beklagten nicht gesagt werden .

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0016406

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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