RS OGH 1973/7/4 1Ob108/73, 3Ob517/77

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Veröffentlicht am 04.07.1973
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Norm

ABGB §879 BIIn
ABGB §929

Rechtssatz

Wenn die vertraglich vorgesehenen Maßnahmen zu keinem Erfolg führten oder hätten führen können, kann auch auf eine vertraglich ausgeschlossene Wandlung zurückgegriffen werden, wenn das Beharren auf Vertragserfüllung als Mißbrauch und damit als sittenwidrig angesehen werden müßte. Auf die Sittenwidrigkeit muß sich der Anfechtende jedoch ausdrücklich berufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0016724

Dokumentnummer

JJR_19730704_OGH0002_0010OB00108_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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