Norm
ABGB §879 BIInRechtssatz
Wenn die vertraglich vorgesehenen Maßnahmen zu keinem Erfolg führten oder hätten führen können, kann auch auf eine vertraglich ausgeschlossene Wandlung zurückgegriffen werden, wenn das Beharren auf Vertragserfüllung als Mißbrauch und damit als sittenwidrig angesehen werden müßte. Auf die Sittenwidrigkeit muß sich der Anfechtende jedoch ausdrücklich berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0016724Dokumentnummer
JJR_19730704_OGH0002_0010OB00108_7300000_001