RS OGH 2013/2/20 2Ob87/73, 3Ob12/13f

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Veröffentlicht am 05.07.1973
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Rechtssatz

Keine volle Einigung über den Inhalt des Kaufvertrages, wenn die Modalitäten der Kaufpreiszahlung als wesentliche Vertragsabrede angesehen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0013948

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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