Norm
ABGB §149Rechtssatz
Es bestehen keine Bedenken, so wie dem gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen (Schinnerer, Bankverträge I 19 f, 27) auch dem Ehemann im Rahmen seiner gesetzlichen Bevollmächtigung zur Vertretung der Gattin (§§ 1034, 1238 ABGB) den Abschluß eines Kontovertrages (Girovertrages) einzuräumen.Es bestehen keine Bedenken, so wie dem gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen (Schinnerer, Bankverträge römisch eins 19 f, 27) auch dem Ehemann im Rahmen seiner gesetzlichen Bevollmächtigung zur Vertretung der Gattin (Paragraphen 1034, 1238, ABGB) den Abschluß eines Kontovertrages (Girovertrages) einzuräumen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0048038Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2020