Norm
ABGB §276 Ia1Rechtssatz
Der Verein hat im Verfahren über einen Antrag auf Bestellung eines Kurators anstelle der angeblich funktionsunfähigen Vereinsleitung Parteistellung und ist daher im Sinne des § 9 AußStrG zum Rekurs berechtigt.Der Verein hat im Verfahren über einen Antrag auf Bestellung eines Kurators anstelle der angeblich funktionsunfähigen Vereinsleitung Parteistellung und ist daher im Sinne des Paragraph 9, AußStrG zum Rekurs berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0006197Dokumentnummer
JJR_19730710_OGH0002_0030OB00100_7300000_002