RS OGH 1973/7/10 3Ob119/73, 5Ob734/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1973
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Norm

ABGB §468
ABGB §469
ABGB §1394
EO §87

Rechtssatz

Der Schutz des rechtsgeschäftlichen Erwerbes im Vertrauen auf das Grundbuch besteht darin, daß der gutgläubige Erwerber eines bücherlichen Rechtes, und damit auch der gutgläubie Zessionar einer Hypothek, auch dann rechtsgültig erwirbt, falls der Zedent nicht bzw nicht mehr berechtigt ist (ebenso Klang in Klang II, 2.Auflage, 523). Eine Ausnahme gilt nur für den exekutiven Erwerb (Klang II, 2. Auflage, 349, Heller-Berger-Stix 4.Auflage 916/17, Jud 188 ua).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0002498

Dokumentnummer

JJR_19730710_OGH0002_0030OB00119_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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