RS OGH 1973/7/10 8Ob113/73

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Veröffentlicht am 10.07.1973
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Norm

ABGB §1304 BIIb
StVO §16 Abs1 lita
StVO §16 Abs2 litb

Rechtssatz

1 : 3 zu Lasten des Lenkers, der vor einer unübersichtlichen Kurve bei ungenügender Geschwindigkeitsdifferenz zum Überholen einer Kolonne ansetzt, beim Erkennen eines Entgegenkommenden ganz links fährt, so daß dieser statt sofort zu bremsen, zuerst vermeint zwischen der Kolonne und dem Überholenden durchfahren zu können.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 113/73
    Entscheidungstext OGH 10.07.1973 8 Ob 113/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0026934

Dokumentnummer

JJR_19730710_OGH0002_0080OB00113_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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