RS OGH 1973/7/13 3AZR385/72

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Veröffentlicht am 13.07.1973
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Norm

ABGB §1152 F1
ABGB §1157
BGB §611

Rechtssatz

Übernimmt die Muttergesellschaft eines Konzerns gegenüber einem Arbeitnehmer der von ihr beherrschten Tochtergesellschaft Versorgungspflichten und führt aus diesem Anlaß die Tochtergesellschaft den Versorgungsgedanken in das zwischen ihr und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis ein, so kann die Tochtergesellschaft gehalten sein, für die von der Muttergesellschaft versprochene Versorgung einzutreten, wenn die Muttergesellschaft später liquidiert wird.

Schlagworte

*D*, Dienstnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104223

Dokumentnummer

JJR_19730713_AUSL000_003AZR00385_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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