RS OGH 2018/10/3 7Ob134/73, 1Ob614/83, 5Ob144/18i

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Veröffentlicht am 22.08.1973
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Rechtssatz

Der Verzicht ist das Aufgeben eines Rechtes durch den Berechtigten ohne Übertragung auf einen anderen Inhaber.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0033934

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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