RS OGH 2019/9/25 1Ob128/73, 1Ob538/93, 8Ob14/94, 1Ob20/94, 1Ob315/97y, 4Ob208/98m, 1Ob173/03b, 3Ob28

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Veröffentlicht am 05.09.1973
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Rechtssatz

Der Entgang der Möglichkeit der Erzielung eines Zinsenertrages von einem zur Verfügung stehenden Geldbetrag ist als Entgang einer bestimmten Gewinnmöglichkeit, deren Bestehen im Verkehr als selbständiger Vermögenswert angesehen wird, und damit als positiver Schaden zu werten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0030447

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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