Norm
ABGB §699Rechtssatz
Bei einer Mehrheit von Bedingungen ist das Klagebegehren schon dann abzuweisen, wenn auch nur eine einzige von ihnen nicht erfüllt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0012722Dokumentnummer
JJR_19730906_OGH0002_0060OB00148_7300000_001