Norm
ZPO §528 C4Rechtssatz
Rechtsmittel, das in Ansehung der Teilabweisung als Revisionsrekurs, in Ansehung des Zurückweisungsbeschlusses als Rekurs anzusehen ist, ist zulässig, einerseits weil ein Zurückweisungsbeschluß des Erstgerichtes durch eine meritorische (auch inhaltlich andere) Erledigung ersetzt, anderseits eine bloße Formalentscheidung getroffen wurde (vgl hiezu Fasching IV, 452/53, RZ 1965,101, RZ 1967,109 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0044130Dokumentnummer
JJR_19730911_OGH0002_0030OB00139_7300000_002