RS OGH 1973/9/11 8Ob124/73

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Veröffentlicht am 11.09.1973
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Rechtssatz

Kein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 272 Abs 1 und 2 ZPO, wenn der Einfluß der Weigerung einer Partei, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, auf die Herstellung eines bestimmten Beweises nach freier richterlicher Beweiswürdigung beurteilt wird.Kein Verstoß gegen die Bestimmungen des Paragraph 272, Absatz eins und 2 ZPO, wenn der Einfluß der Weigerung einer Partei, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, auf die Herstellung eines bestimmten Beweises nach freier richterlicher Beweiswürdigung beurteilt wird.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 124/73
    Entscheidungstext OGH 11.09.1973 8 Ob 124/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0040128

Dokumentnummer

JJR_19730911_OGH0002_0080OB00124_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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