Norm
ABGB §523 BbRechtssatz
Im Rahmen des Begehrens auf Feststellung ( actio confessoria iS des § 523 ABGB ) und Einverleibung eines Geh- und Fahrrechtes ist nicht zu untersuchen, ob einzelne Verhaltensweisen durch diese Dienstbarkeit gedeckt sind oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0012132Dokumentnummer
JJR_19730911_OGH0002_0030OB00164_7300000_002