Rechtssatz
Das Gesetz setzt bei Raub voraus, dass sich das zu raubende Gut in einem räumlichen Naheverhältnis zu jener Person befindet, gegen die Gewalt ausgeübt wird, und dass damit die sofortige Herausgabe oder die Duldung und Nichthinderung der sofortigen Wegnahme der Sache erzwungen werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0093836Im RIS seit
13.09.1973Zuletzt aktualisiert am
11.12.2023