Norm
ABGB §879 BIIcRechtssatz
Das in § 1167 ABGB verankerte Wahlrecht des gewährleistungsberechtigten Bestellers kann auf Mangelbehebung (Nacharbeiten) eingeschränkt werden. Sittenwidrig wäre es aber, durch Vertrag den Minderungsanspruch des Bestellers für unbehebbare Mängel auszuschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0016569Dokumentnummer
JJR_19730913_OGH0002_0060OB00164_7300000_001