Norm
ABGB §178 ARechtssatz
§ 178 ABGB ist ungeachtet des engeren Wortlautes in ausdehnender Auslegung dahin zu verstehen, daß auch ein Mißbrauch des Erziehungsrechtes durch die Mutter unter diese Gesetzesstelle fällt. Wenn kein Elternteil zur Erziehung geeignet ist, ist die Erziehungsgewalt einer dritten Person oder Stelle zu übertragen und das Kind auf einem geeigneten Erziehungsplatz unterzubringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0048767Dokumentnummer
JJR_19730919_OGH0002_0010OB00148_7300000_003