Norm
ABGB §1052 B3Rechtssatz
Ist ein Gesellschafter der Meinung, seinen Gewinnanteil nicht vollständig erhalten zu haben und besteht wegen der Art der Überprüfung der Buchhaltung Uneinigkeit, so darf er dennoch nicht die Arbeit in der Gesellschaft verweigern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0021069Dokumentnummer
JJR_19730925_OGH0002_0040OB00570_7300000_003