Norm
EO §251 Z5Rechtssatz
Ein Kraftfahrzeug ist für diesen Personenkreis nicht schon dann erforderlich, wenn es nur zur bequemeren Erreichung des Arbeitsplatzes dient, sondern nur, wenn die berufliche Tätigkeit nicht mehr im bisherigen Umfang ausgeübt werden kann (hier bei Industrieberater verneint).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0003509Dokumentnummer
JJR_19731009_OGH0002_0030OB00163_7300000_004