Norm
NO §157 Abs1Rechtssatz
Es begründet ein Disziplinarvergehen, wenn ein Notar in einer nicht nur an das BMJ (als oberste Aufsichtsbehörde), sondern auch an alle möglichen inkompetenten Stellen gerichteten Eingabe den Vorwurf der Parteilichkeit gegen einen Beamten des BMJ und gegen eine Notariatskammer erhebt und einen anderen Notar der "Schmutzkonkurrenz" zieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0070948Dokumentnummer
JJR_19731017_OGH0002_0000DS00008_7200000_001