Norm
ABGB §879 BIIhRechtssatz
Ein Ausbildungsvertrag über eine zunächst unentgeltliche Ausbildung, in welchem dem Ausbildenden vorbehalten wird, die Kosten der Ausbildung unter Bedingungen nachträglich zu verlangen, auf deren Erfüllung der Auszubildende keinen oder nur geringen Einfluß hat, ist sittenwidrig und daher nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0016714Dokumentnummer
JJR_19731030_OGH0002_0060OB00215_7300000_001