Norm
EO §301Rechtssatz
Die Drittschuldnererklärung, der Verpflichtete anerkenne die Schuld nicht, hindert nicht, tatsächlich namens des Verpflichteten in der Folge geleistete Zahlungen als Erfüllung der Zahlungsverpflichtung anzuerkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0004002Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2022