RS OGH 1999/11/25 4Ob95/73; 4Ob80/74; 4Ob20/75; 3Ob108/75; 8Ob569/78; 4Ob43/80; 3Ob599/80; 4Ob131/81

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Veröffentlicht am 30.10.1973
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Norm

ArbGerG §2 IA2
IESG idF vor IESGNov 1997 §2 Z3

Rechtssatz

Vertreter, die sich von angestellten Vertretern nur dadurch unterscheiden, daß sie keinen Anspruch auf ein Fixum haben und daß ihnen keine bestimmte Einteilung der Arbeit nach Zeit und Ort der Ausübung und keine Berichterstattungspflicht auferlegt ist, können nicht als selbständige Unternehmer gewertet werden (ArbSlg 8464, ArbSlg 8102, ArbSlg 6408, SZ 22/66 ua).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0050858

Im RIS seit

30.10.1973

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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